Mein Face­book Kon­to nach dem Tod

Was pas­siert eigent­lich mit dem Face­book Kon­to nach dem Tod? Bis­her wird die Sei­te “ein­ge­fro­ren”, so dass sich nie­mand mehr ein­log­gen kann. Face­book bie­tet nun die Mög­lich­keit, die Pro­fi­le Ver­stor­be­ner in den Gedenk­zu­stand zu versetzen.

Um ein Face­book Kon­to nach dem Tod eines Ver­wand­ten oder Freun­des in den Gedenk­zu­stand zu ver­set­zen, muss man die­sen beantragen:

Antrag auf Gedenkzustand

Für den Antrag wird neben dem Namen des Ver­stor­be­nen und dem Todes­tag auch ein Link zu einem Nach­weis des Todes benötigt.

Facebook nach dem Tod, Facebook Gedenkzustand

Foto: Face­book

 

Merk­ma­le von Kon­ten im Face­book Gedenkzustand:

  • Im Pro­fil der Per­son wird neben ihrem Namen “In Erin­ne­rung an” angezeigt
  • Abhän­gig von den Pri­vat­sphä­re-Ein­stel­lun­gen des Kon­tos kön­nen Freun­de in der in den Face­book Gedenk­zu­stand ver­setz­ten Chro­nik Erin­ne­run­gen teilen.
  • Von der ver­stor­be­nen Per­son geteil­te Inhal­te (z. B. Fotos, Bei­trä­ge) blei­ben auf Face­book ver­füg­bar und sind für die Ziel­grup­pe, mit der sie geteilt wur­den, sichtbar.
  • In den Gedenk­zu­stand ver­setz­te Pro­fi­le erschei­nen nicht öffent­lich, etwa als „Per­son, die du viel­leicht kennst“, als Wer­be­an­zei­gen oder als Geburtstagserinnerung.
  • Nie­mand kann sich bei einem Kon­to im Face­book Gedenk­zu­stand anmelden.
  • Kon­ten im Gedenk­zu­stand, die nicht über einen Nach­lass­kon­takt ver­fü­gen, kön­nen nicht geän­dert werden.
  • Grup­pen mit einem Admi­nis­tra­tor, des­sen Kon­to in den Gedenk­zu­stand ver­setzt wur­de, haben die Mög­lich­keit, neue Admi­nis­tra­to­ren zu wählen.
  • Grup­pen, die aus­schließ­lich zu einem Admi­nis­tra­tor gehö­ren, des­sen Kon­to in den Gedenk­zu­stand ver­setzt wur­de, wer­den aus Face­book ent­fernt, wenn wir eine ent­spre­chen­de Anfra­ge erhalten.

Statt das Kon­to nach dem Tod in den Face­book Gedenk­zu­stand zu ver­set­zen, kann auch die Löschung bean­tragt wer­den. Wer gemein­sam mit Freun­den auf Face­book um einen gelieb­ten Men­schen trau­ern will, dem emp­fiehlt Face­book, dazu eine Grup­pe zu gründen.

Zudem ermög­licht Face­book, einen Nach­lass­ver­wal­ter für das digi­ta­le Erbe zu ernen­nen. Die Funk­ti­on wird in den pri­va­ten Ein­stel­lun­gen unter Sicher­heits­ein­stel­lun­gen am Ende als “Nach­lass Kon­takt” geführt und erlaubt schon vor dem Tod zu bestim­men, wer die Face­book­sei­te nach dem Able­ben ver­wal­ten soll. Dabei kann der Erb­las­ser vor­ab bestim­men, ob der Inhalt der Sei­te für den Nach­lass­ver­wal­ter als Down­load zur Ver­fü­gung steht.

 

Autor: Josef Rankl

 

 

 

Das könn­te dich auch interessieren: