Goog­le Post mit E‑Mail Nachricht

Der Goog­le Post ist um eine Funk­ti­on rei­cher. Seit neu­es­tem kann man aus­wäh­len, ob die gewähl­te Grup­pe (Cir­cle) die Nach­richt auch als E‑Mail bekom­men soll. Eine Funk­ti­on, die mit Bedacht gewählt wer­den soll­te, da sie nicht nur Spam pro­du­ziert, son­dern auch deut­sches Recht beeinträchtigt.

 

Nicht jeder ist erfreut, wenn er über neue Posts auf Goog­le+ auch noch per E‑Mail benach­rich­tigt wird. Zwar kann man die Funk­ti­on abstel­len, aber eine Beläs­ti­gung ist es alle­mal. Wer die­se Funk­ti­on nut­zen will, soll­te das mit Bedacht tun. Zudem ist die recht­li­che Kom­po­nen­te zu beden­ken. Eine geschäft­li­che E‑Mail darf ich nicht ein­fach so ver­schi­cken. Eine Erlaub­nis des Emp­fän­gers ist Voraussetzung.

 

Google Post mit EMail Nachricht

Goog­le Posts mit E‑Mail machen Sinn, wenn…

Um die Wir­kung des Goog­le Post mit E‑Mail Nach­richt zu ent­fal­ten, soll­te es nur in Aus­nah­me­fäl­len ein­ge­setzt wer­den. Dann, wenn es eine wirk­lich wich­ti­ge Nach­richt gibt. Dies könn­ten Rück­ru­fe, eine kurz­fris­ti­ge Absa­ge eines Events oder ähn­li­ches sein.

Natür­lich ist die E‑Mail abso­lut o.k., wenn es um Posts an pri­va­te Grup­pen (Cir­cle) geht. Wie z.B. der enge Freun­des­kreis, Fami­lie oder der Fußballverein.

 

Fazit: Die Funk­ti­on macht bei bestimm­ten Grup­pen abso­lut Sinn, ist aber im geschäft­li­chen Bereich den vor­han­de­nen gesetz­li­chen Regeln des E‑Mail Ver­san­des zu unter­wer­fen. Mehr zu den recht­li­chen Aspek­ten gibt es bei Dr. Schwarz nachzulesen.

 

Autor: Josef Rankl

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